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Öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Hamburg: Einkommensgrenzen geändert

Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).

Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).

Die neuen Werte sind:

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EU beginnt Debatte über sozialpolitische Grundsätze

„Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat in seiner Plenarsitzung am 17.9.2015 unter Federführung von Prof. Dr. Bernd Schlüter mit Zweidrittelmehrheit (130 Stimmen dafür, 46 dagegen und 10 Enthaltungen) eine Initiativstellungnahme angenommen, welche die Erarbeitung gemeinsamer sozialpolitischer Grundsätze fordert und hierfür erste konkrete Vorschläge macht.“ – zur ganzen Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V.

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SCHUFA-Meldung kann auch durch Inkassounternehmen erfolgen

Nicht wirklich überraschend, dennoch interessant zu lesen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.02.2015, Aktenzeichen: I-16 U 41/14, entschieden, dass die Meldung einer Forderung bei einer Auskunftei (hier: SCHUFA) nicht zwingend von dem Forderungsinhaber selbst erfolgen muss, sondern auch durch ein beauftragtes Inkassounternehmen erfolgen kann.

Aus der Entscheidung: „Entgegen der Auffassung der Klägerin [= Schuldnerin] war die Beklagte [= Inkassounternehmen] auch zur Einmeldung der Daten berechtigt, da der Erlaubnistatbestand des § 28 a Abs. 1 BDSG und damit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Einmeldung sich nicht auf den Forderungsinhaber beschränkt.