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Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen versus Unterhaltsinteresse des Berechtigten

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.04.2015. Aktenzeichen: 12 UF 225/14,  Leitsätze:

Das Interesse des unterhaltspflichtigen Elternteils an einer Erstausbildung tritt jedenfalls dann hinter dem Interesse des Kindes auf Zahlung des Mindestunterhalt zurück, wenn der Unterhaltsverpflichtete bereits mehrere Erstausbildungen abgebrochen hat und aufgrund seiner Schulausbildung sowie sonstigen beruflichen Erfahrung in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, mit der er sowohl sein Einkommen als auch den Mindestunterhalt erwirtschaften kann.

Aus der Entscheidung:

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test.de zu Bank­gebühren: Abheben wird teurer

Viele Kunden müssen künftig mehr zahlen, wenn sie mit der Girocard (früher ec-Karte) am Auto­maten einer fremden Bank Geld abheben. Finanztest hat nachgefragt – zum Bericht

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Diakonie bedauert Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, bedauerte in Berlin die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg [siehe dazu]: „Sie belässt viele Menschen, die in Deutschland auf Arbeitsuche sind, in einer existentiellen Notlage ohne jede Unterstützung.“ – zur ganzen PM der Diakonie Deutschland.