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Süddeutsche Zeitung zu Inkassofirmen: „Wie Konzerne an verschuldeten Menschen verdienen“

Die Süddeutsche Zeitung hat einen Bericht zu Inkassofirmen erstellt: „Große Unternehmen wie Otto oder Bertelsmann investieren in immer mehr Inkassofirmen. Sie verdienen gut an den Gebühren, weil die Bundesregierung versäumt hat, diese zu deckeln. Auch wenn Firmen und Anwälte zu hohe Kosten berechnen, müssen sie kaum Konsequenzen fürchten.“ – Zum ganzen Bericht von Kristiana Ludwig in der SZ-Online.

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EuGH: Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen

EuGH, heutiges Urteil in der Rechtssache C – 67/14 – aus der soeben veröffentlichten Pressemitteilung: „Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen Grundsicherung. Im Urteil Dano hat der Gerichtshof unlängst festgestellt, dass ein solcher Ausschluss bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in einen anderen Mitgliedstaat einreisen, ohne dort Arbeit suchen zu wollen, zulässig ist.

In der vorliegenden Rechtssache möchte das Bundessozialgericht (Deutschland) wissen, ob ein derartiger Ausschluss auch bei Unionsbürgern zulässig ist, die sich zur Arbeitsuche in einen Aufnahmemitgliedstaat begeben haben und dort schon eine gewisse Zeit gearbeitet haben, wenn Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats, die sich in der gleichen Situation befinden, diese Leistungen erhalten.

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OLG Brandenburg: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.06.2015, Aktenzeichen: 6 U 28/14

Daraus: „Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt der Rückgabeanspruch vorliegend eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO dar. Er war zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, denn der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 – IX ZR 144/07 -, Grundeigentum 2008, 865; BGHZ 125, 270; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl. 2010, § 108 Rn 36). Wird der Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, ist der Rückgabeanspruch deshalb Insolvenzforderung (BGHZ 150, 305 Rn 22, zit. nach juris).“

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AG Stuttgart zur „Darlehensgebühr“ und „Kontogebühr“ bei Bauspardarlehensvertrag

AG Stuttgart Urteil vom 30.6.2015, 1 C 714/15:

1. Eine Klausel, durch welche in einem Bauspardarlehensvertrag im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen eine „Darlehensgebühr“ ausbedungen wird, stellt jedenfalls dann eine gem. § 307 BGB unzulässige und damit unwirksame Preisnebenabrede dar, wenn

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VG Trier: Rundfunkbeiträge verfassungsgemäß

„Es bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken im Hinblick auf die seit dem 1. Januar 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 27. August 2015 entschieden. VG Trier, Urteil vom 27. August 2015 – 2 K 1617/14.TR