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Staatssekretär Lange (BMJV) zum Insolvenzrecht in der Europäischen Union: einheitliche Restschuldbefreiung nach drei Jahren?

Guido Stephan weist auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Karawanskij (DIE LINKE) und deren Beantwortung durch die Bundesregierung hin (BT-Drucksache 18/5683, Frage 15, S. 12f).

„An der Antwort der Bundesregierung ist nicht in erster Linie die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Insolvenztourismus interessant. Für wichtiger halte ich die letzten beiden Absätze, in denen sich die Bundesregierung (nicht unbedingt ablehnend) mit einer Empfehlung der EU auseinandersetzt, europaweit, die Dauer der Restschuldbefreiung bedingungslos auf drei Jahre zu verkürzen.“, so Guido Stephan.

Die Rede ist von der Empfehlungen der Kommission vom 12. März 2014 für einen neuen Ansatz

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Hamburg-Infoline: Fachanweisungen für KdU und Heizung wurden aktualisiert

Die BASFI meldet, dass zum 01.09.2015 folgende Regelungen aktualisiert wurden:

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Kleine Anfrage Dutschke (FDP) zur Zwangsverrentung in Hamburg

Drucksache 21/1370; Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 20.08.15 und Antwort des Senats
Betr.: Vorzeitige Verrentung von SGB-II-Leistungsbeziehern
Einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.08.2015 zufolge dürfen Jobcenter ihre Kunden mit Vollendung des 63. Lebensjahres zwangsverrenten (vergleiche: AZ: B 14 AS 1/15 R). Diese Regelung greift auch, wenn dies mit Abschlägen für den Leistungsbezieher verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)