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KG Berlin zur Zurechnung fiktiven Einkommens eines Unterhaltspflichtigen in der Insolvenz

KG Berlin, Beschluss vom 14.04.2015, Aktenzeichen: 13 WF 59/15,  Leitsatz des Gerichts:

Ausgangspunkt für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens in einem Fall, in dem die behauptete unterhaltsrechtliche Leistungsunfähigkeit Folge einer Insolvenz sein soll, ist derjenige Betrag, den der Unterhaltspflichtige unter Berücksichtigung seiner Ausbildung, seiner Fähigkeiten und seiner sonstigen persönlichen Qualifikation realistischerweise tatsächlich erzielen könnte. Ein erstes, allerdings sehr gewichtiges Indiz ist dabei dasjenige Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bislang, bis zur Insolvenzantragstellung, tatsächlich erzielt hat. – § 1603 Abs 2 S 1 BGB

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Zum Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

LG Detmold, Urt. v. 14. 1. 2015 – 10 S 110/14 – Leitsätze:

1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.

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OLG Jena: Gebühr für Guthabenübertragung unzulässig

Hier der Hinweis auf die Entscheidung OLG Jena, 08.01.2015, 1 U 541/1. Demnach ist eine Klausel „Übertragung eines Girokontos auf organisationsfremde Kreditinstitute 10,23 €“ unwirksam.