Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Unterhaltsrecht einen guten Schritt, der jedoch etliche Fragen offen lässt.
Die beabsichtigte Loslösung des Mindestunterhalts für Kinder von den steuerlichen Freibeträgen begrüßt der Deutsche Verein. Allerdings sei die neue konkret vorgeschlagene Regelung nur bedingt geeignet, das verfolgte Ziel eines verlässlicheren, gerechteren und auskömmlicheren Mindestunterhalts für Kinder zu erreichen.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015