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Bundesverwaltungsgericht zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 3. Senats vom 26. Februar 2015 – BVerwG 3 C 8.14 – Leitsatz des Gerichts: „Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gemäß § 49a Abs. 1 VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO bereits dann begründet und damit Insolvenzforderung, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund der Zweckverfehlung gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG gegeben ist.“

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HEUTE Anmeldeschluss: „Interkulturelle Handlungskompetenz in der Schuldnerberatung und Sozialen Arbeit“

HEUTE endet die Anmeldefrist zum 2-Tages-Seminar „Interkulturelle Handlungskompetenz in der Schuldnerberatung und Sozialen Arbeit“ mit Lejla Bradaric am Montag / Dienstag 28./29. September 2015. Es sind noch Plätze frei.

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hamburg

Gebrauchte Brillen für Obdachlose

„Das Projekt „Mehrblick“ sammelt alte Brillen und stattet damit Obdachlose aus. Bei einer ersten Sprechstunde überprüfte Optiker Holger Weiss die Sehstärke von 21 Hinz&Künztlern. Fast alle erhielten anschließend eine kostenlose Brille.“ – Bericht Hinz&Kunzt und www.gebrauchtebrillen-hamburg.de

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Von Riester-Rente profitieren insbesondere Bezieher höherer Einkommen

„Die Riester-Altersvorsorge kommt nach Berechnung von Wissenschaftlern der Freien Universität und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor allem Bezieherinnen und Beziehern höherer Einkommen zugute. Wie eine Auswertung von repräsentativen Daten der Bundesbank (Panel of Household Finances) ergab, verteilen sich rund 38 Prozent der Gesamtförderung auf die obersten zwei Zehntel der verfügbaren Einkommen in der Gesamtbevölkerung.“ – Quelle und mehr

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VZ Hamburg: Gericht untersagt 43 Klauseln in Riester-Rentenversicherung

„Das Landgericht Köln entschied mit einem Teil-Anerkenntnisurteil, dass die HDI Lebensversicherung in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung insgesamt 43 Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen, nicht mehr verwenden darf. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten den Versicherungskonzern zunächst abgemahnt und dann verklagt (Urteil vom 9. Juni 2015; Az. 26 O 468/14).

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sonstiges

Sparkassenverband: Löschung der Farbmarke „Rot“

Das gehört eher in die Kategorie unwichtig/skurril. Dennoch: „Der 25. Senat des Bundespatentgerichts hat in einem zwischen der Banco Santander und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband geführten Löschungsverfahren auf die mündliche Verhandlung vom 12. Februar 2015 die Löschung der für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Jahr 2002 angemeldeten und im Jahr 2007 eingetragenen abstrakten/konturlosen Farbmarke „Rot“ (HKS 13) angeordnet. Die Voraussetzungen für eine Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG der originär für „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ nicht unter­scheidungskräftigen Farbe waren nach Auffassung des Senats nicht nachgewiesen.“ Az.: 25 W(pat) 13/14 – Quelle: PM des Gerichts