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InsO-Prognoseberechnung: Tool der Marianne von Weizsäcker Stiftung

Unter www.weizsaecker-stiftung.de/inso-rechner/inso-prognoserechner.html, wo auf https://inso-prognoserechner.de, verwiesen wird, bietet die Marianne von Weizsäcker Stiftung –  Integrationshilfe für ehemals Suchtkranke e. V. einen Prognoserechner an. Nach eigener Angabe funktioniert der Rechner nur im Firefox Browser.

Vergleiche bei dieser Gelegenheit auch Prognosetool (excel) zur Erreichbarkeit der 35%-Quote im Verbraucherinsolvenzverfahren

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Bundestagsanhörung: „Streit um SGB-II-Sanktionen“

„Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag sprach sich eine Mehrheit der geladenen Experten für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aus.“

Pressemitteilung und Textarchiv des Bundestags sowie Wortlautprotokoll (pdf). Siehe auch unsere Meldung vom 29.6.2015

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AG Potsdam zur persönlichen Beratung im Sinne des § 305 InsO

Aus dem aktuellen Newsletter von RA Kai Henning: „Eine persönliche Beratung i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO setzt ein eingehendes, umfangreiches Gespräch im Rahmen eines persönliches Beieinandersein voraus. Nur ausnahmsweise kann auch ein Telefonat zwischen den Beteiligten diese Voraussetzungen erfüllen. Ist ersichtlich, dass die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt worden ist, hat das Insolvenzgericht den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. AG Potsdam Beschl. v. 19. 2. 2015 – 35 IK 1239/14