Heute sind die Sanktionen gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (siehe unsere Meldung vom 8.6.2015). Dazu der Hinweis auf
Tag: 29. Juni 2015
„Die durchschnittlichen Schulden einer überschuldeten Person, die im Jahr 2014 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, betrugen 34.504 Euro. Das war knapp das 34-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens dieses Personenkreises (1.020 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Überschuldungsstatistik mitteilt, bräuchte ein durchschnittlicher Schuldner demnach 34 Monate, um seine Verbindlichkeiten komplett zurückzuzahlen, wenn er all seine regelmäßigen Einkünfte für den Schuldendienst einsetzen könnte (Überschuldungsintensität).“ – Quelle und mehr
Drucksache 18/5142: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 18/5019) der Abgeordneten Klaus Ernst, Caren Lay, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Datenerhebung durch die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung und andere Wirtschaftsauskunfteien
Vorbemerkung der Fragesteller: „Vor allem in Ballungsräumen verlangen Vermieter von Wohnungsbewerbern häufig bereits vor der konkreten Vertragsanbahnung die Vorlage einer Bonitätsauskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG) und setzen damit hohe Hürden für die Anmietung einer Wohnung auf ohnehin sehr engen Wohnungsmärkten.