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SCHUFA: Löschung eines Eintrages bei schneller Zahlung einer Forderung unter 2.000 Euro

„Einen Sonderfall hinsichtlich der Speicherfristen stellen kurzfristig bezahlte Forderungen dar. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig von der SCHUFA gelöscht. Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung

  • Die Forderung beträgt nicht mehr als 2.000 Euro.
  • Die Forderung wurde innerhalb von sechs Wochen beglichen und der SCHUFA vom
    Gläubiger als erledigt gemeldet.
  • Es ist keine titulierte Forderung wie z.B. ein Vollstreckungsbescheid.
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AG Köln zum Mitverschulden der Bank bei Überziehung eines Guthabenkontos

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.04.2015, 142 C 3/14. Daraus: „Es ist unstreitig, dass das Konto des Beklagten als Guthabenkonto geführt werden sollte, die Bank also keine Verfügungen zulassen durfte, die ins Soll führen. Wie dargestellt kann die Klägerin [= Bank] sich auch nicht auf einen Rechtsgrund aus der Gewährung eines Dispositions- oder Überziehungskredites berufen. (…) Die Klägerin hat aber gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadenersatz (..) wegen einer dem Beklagten zuzurechnenden Pflichtverletzung des Girovertrages iVm §§ 280, 241 Abs. 2, 651 c, 675 f BGB, da der Beklagte sich vor den von ihm vorgenommenen Abhebungen keinen Überblick über den Kontostand machte. (…)

Indes muss sich die Klägerin nach § 254 BGB ein Mitverschulden in Höhe von 50 % zurechnen lassen, da sie – indem sie dem Beklagten Abbuchungen trotz vereinbarter Führung des Kontos auf Guthabensbasis gestattete – ihrerseits eine zum Schadenersatz verpflichtende Pflichtverletzung gemäss §§ 280, 241 Abs. 2, 651 c, 651 f BGB gegenüber dem Beklagten begangen hat und damit ihrer Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist.

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vzbv zur Datenschutzgrundverordnung: „Vorschläge des EU-Rats gehen nicht weit genug“

In Ergänzung unserer Meldung vom 16.6.2015: „Die EU-Institutionen haben den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Stärkung des Datenschutzes versprochen. Das EU-Parlament und die EU-Kommission müssen jetzt zeigen, dass sie es mit Datensouveränität und Datenschutz ernst meinen und ihre Standpunkte in den Trilogverhandlungen energisch vertreten“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). – Quelle und mehr – siehe auch „Häufige Fragen und Antworten zur EU-Datenschutzverordnung