Siehe unter www.schuldnerberatung-sh.de
- Musterbescheinigung Word (ausfüllbar) – korrigierte Version vom 24.06.2015
- Musterbescheinigung Excel
- Musterbescheinigung pdf
Siehe unter www.schuldnerberatung-sh.de
OLG Düsseldorf, Urt. v. 27. 11. 2014 – I-6 U 135/14:
Daraus: „Bei dem von den Klägern am 10.02.2009 geschlossenen Vertrag über eine Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung, deren Prämien über das Darlehen finanziert wurden, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15.12.2009 – XI ZR 45/09, BGHZ 184, 1 ff. = NJW 2010, 531 ff.), wovon auch das Landgericht zutreffend ausgegangen ist, um einen mit dem am selben Tag geschlossenen Darlehensvertrag verbundenen Vertrag im Sinne des § 358 Abs. 1 BGB a.F.
Das BMJV meldet: „Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben sich am 16. Juni 2015 die jeweils zuständigen Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position für eine gemeinsame Datenschutzreform verständigt.“ – zur ganzen Meldung
Unter www.infodienst-schuldnerberatung.de findet sich ein sehr lesenswerter Beitrag zum Thema Inkassokosten*. Wesentliche Norm ist § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG. Demnach ist die Vergütung für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen**, für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren (nur) bis zu einem Betrag von 25 Euro erstattungsfähig.
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