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LSG Niedersachsen-Bremen: Jobcenter muss im Einzelfall bei drohendem Arbeitsplatzverlust Darlehen für PKW gewähren

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens
entschieden, dass das Jobcenter der Arbeitnehmerin vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung
eines PKW gewähren muss, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Im konkreten Fall war
der PKW zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung nicht von vornherein
unwirtschaftlich.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 13.05.2015 – L 11 AS 676/15 B ER

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BGH zur Befreiung von Verbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe

BGH, Urteil vom 4. März 2015 – XII ZR 61/13
„a) Hat ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er nach Scheitern der Ehe Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen. Die Geltendmachung des Befreiungsanspruchs unterliegt jedoch Einschränkungen, die sich als Nachwirkung der Ehe sowie nach Treu und Glauben ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. April 1989 – IVb ZR 35/88FamRZ 1989, 835).

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„Erst 730 Euro Hartz-IV-Satz decken das soziokulturelle Existenzminimum“

Hier der Hinweis auf ein Interview mit Lutz Hausstein anlässlich seiner Studie „Was der Mensch braucht“: www.nachdenkseiten.de

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Zur Zusicherung der Erforderlichkeit eines Umzuges vorab

„Sowohl für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter als auch für Hartz IV-Empfängern ist es vor einem Umzug wichtig zu wissen, ob der Grundsicherungsträger die „Erforderlichkeit“ eines Umzuges bejaht. Ein ALG II-Bezieher läuft andernfalls Gefahr, dass nach einem Umzug nur seine bisherige Miete übernommen wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II).“ – zum ganzen Beitrag von RA Hildebrandt (Sozialberatung Kiel)

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BASFI Hamburg: Arbeitshilfe zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit aktualisiert

In der Infoline Sozialhilfe wurde die Arbeitshilfe zu §§ 8 und 44a SGB II (Feststellung der Erwerbsfähigkeit) aktualisiert.

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Insolvenzanfechtung: BGH zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

BGH, Beschluss vom 26. März 2015 – IX ZR 134/13:
Stützt sich der Insolvenzverwalter im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf ein oder mehrere Beweisanzeichen und auf die im Falle einer Zahlungseinstellung bestehende gesetzliche Vermutung, ist im Rahmen des Prozessrechts auf Antrag des Anfechtungsgegners zur Entkräftung der Beweisanzeichen und zur Widerlegung der Vermutung durch einen Sachverständigen eine Liquiditätsbilanz erstellen zu lassen. – § 133 Abs. 1, § 17 Abs. 2 InsO