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EuGH zur Insolvenzanfechtung: Berufung auf im ausländischen Recht vorgesehenen Fristen und Formvorschriften möglich

Anlässlich der vorstehenden Meldung (Neufassung der EuInsVO) weisen wir auf den Beitrag von Noerr zum Urteil vom 16.04.2015 des EuGH (C-557/13) hin. Leitsätze des Gerichts:

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Europäisches Parlament billigt die Neufassung der EUInsVO

Gestern hat das Europäische Parlament die Neufassung der EuInsVO (VO Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000) beschlossen. Siehe dazu: Übersicht zur Neufassung der EuInsVO (Wimmer, jurisPR-InsR 7/2015 Anm. 1) und EuInsVO Reform 2015 (Schultze und Braun).

Die Neufassung der EuInsVO wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Zwei Jahre danach, also etwa Juni 2017, wird sie dann auf alle nach diesem Datum eröffneten Insolvenzverfahren gelten.

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Verbände verlangen mehr Kindergeld

„Familienverbänden geht die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages nicht weit genug. So sprach der Deutsche Familienverband in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch von einem „enormen Nachholbedarf“, da Kindergeld und Kinderfreibetrag schon seit 2010 nicht mehr erhöht wurden. Inzwischen sei nicht einmal mehr die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Kindesexistenzminimums garantiert.

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Positionierung der BAGFW zu den Regelbedarfen SGB II

„Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände bewerten die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im SGB II als nicht ausreichend. Zudem führen Leistungslücken an der Schnittstelle zu anderen Bereichen der sozialen Sicherung dazu, dass das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wird.

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Diakonie erstellt „Thema kompakt: Arbeitslosigkeit“

„Was bedeutet Arbeitslosigkeit? Was sind die Ursachen und welche Hilfen gibt es? Antworten auf diese Fragen, Zahlen und Fakten sowie eine Stellungnahme der Diakonie bietet diese Übersicht.“