„Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, soweit sie Sparkassen gegenüber Verbrauchern ein Recht zur ordentlichen Kündigung einräumt, ohne klarzustellen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen zulässig ist.“ – Urteil vom 5. Mai 2015 – XI ZR 214/14 – zur ganzen PM des BGH
Tag: 6. Mai 2015
„Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein endfälliger Darlehensvertrag, auf den der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur Zinsen an den Darlehensgeber zahlt, und ein im Zusammenhang damit abgeschlossener Vertrag über eine Kapitallebensversicherung, mit der das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, keine verbundenen Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 Satz 1 BGB bilden, wenn
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 30.04.15: „Verzögerung der „Mietpreisbremse“ für Hamburg?“ – Drucksache 21/379 – darin: „4. Zu welchem Termin plant der Senat die Einführung einer entsprechenden Rechtsverordnung, nach der die „Mietpreisbremse“ auch für Hamburg eingeführt wird?“
Siehe auch Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU)