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Thomé: „Jobcenter Hamburg verschärft Abschottungsstrategie“

Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Das JC Hamburg verschärft seine Abschottungsstrategie, bis Mai sollen bei allen Standorten die alten Telefonnummern abgeschaltet werden, die telefonische Erreichbarkeit soll nur noch unter einer Nummer erfolgen. Als Weisung wird angeordnet: „Den Kolleginnen und Kollegen wurden neue Telefonnummern zugewiesen, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind und bitte unter keinen Umständen an Kundinnen und Kunden oder an sonstige Dritte herausgegeben“.
Ich erlaube mir mal die kollegiale Mail, die dieses anordnet zu veröffentlichen. Sie ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/JC-HH-Telefoni-Abschottung-04-2015.pdf
Der Kontext:  …“ Weiterlesen (unter 2.) →

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BSG zur Anrechnung von einmaligen Einnahmen, die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind

„Das BSG hat mit aktuellen Urteil vom 24.04.2015 (BSG v. 24.04.2015 – B 4 AS 32/14 R) klargestellt, dass nachgezahlte Gelder die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind, auch wenn sie in einer Summe zur Auszahlung gebracht werden, wie sog. „laufendes Einkommen“ anzurechnen sind. Das bedeutet, diese einmalige Zahlung aus einem laufenden Anspruch ist im Zuflussmonat anzurechnen, etwaig unverbrauchte Gelder werden durch den Monatswechsel zu Vermögen.

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Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (P-Konto)

Das institut für finanzdienstleistungen e.V., Hamburg (iff)* evaluiert das P-Konto und bittet die Beratungsstellen um Rückmeldung anhand eines Fragebogens**:

„Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07. Juli 2009 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium. Ziel des Fragebogens** ist es, zu evaluieren, inwieweit es durch die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos („P-Kontos“) bei den von Pfändung Betroffenen zu Problemen und bei der Schuldnerberatung zu Mehrbelastungen gekommen ist.“

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Pfändungsgrenzen 2015 (Teil III)

Hier der Hinweis auf einen Betrag von Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt auf www.infodienst-schuldnerberatung.de zu den neuen Pfändungsfreigrenzen. Dort findet sich die neue Tabelle auch in einer druckbaren Version (anders als unter www.bgbl.de). Des Weiteren gibt Prof. Zimmermann Hinweise zu den Grenzen 2017 und zum Anpassungsbedarf beim P-Konto zum 01.07.2015.