www.infodienst-schuldnerberatung.de veröffentlicht einen „Leitfaden für Beratungsfachkräfte in der Insolvenzberatung“, der von Marion Kemper (Schuldner- und Insolvenzberatung Bottrop) und Réka Lödi (Diakonisches Werk Schleswig-Holstein) erstellt wurde.
Tag: 27. April 2015
SGB II-Bezieher müssen den Datenabgleich der Jobcenter in der von § 52 Abs 1 Nr 3 SGB II vorgesehenen Form hinnehmen. Die Vorschrift ist eine gesetzliche Grundlage im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen im SGB I und SGB X, die den Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigt, weil sie dem Gebot der Normenklarheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts am 24. April 2015 entschieden. Aktenzeichen: B 4 AS 39/14 R – Quelle und mehr: PM des BSG
Hinz & Kunzt meldet: „Die Situation für Hamburger Obdachlose spitzt sich dramatisch zu. Inzwischen kommt die Stadt ihrer Verpflichtung zu helfen immer häufiger nicht nach. Sogar die Notunterkunft Pik As weist Schutzsuchende ab.“
Unter www.finanztip.de/restschuldversicherung-bei-ratenkrediten findet sich ein Beitrag zum Thema. Vgl. auch: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=restschuldversicherung