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OLG Naumburg zur Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 10.09.2014, 4 UF 43/14 – Leitsatz:
„Bei einem Antrag des Unterhaltsverpflichteten auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt infolge Eintritts der Volljährigkeit ist das volljährige Kind sowohl dafür, dass ein Unterhaltsanspruch fortbesteht, als auch für den Umfang der Mithaftung des anderen Elternteils darlegungs- und beweispflichtig. Für die Abänderung von Jugendamtsurkunden gilt die zeitliche Sperrwirkung nach § 238 Abs. 3 FamFG nicht. Sie können deshalb auch rückwirkend für die Zeit vor einem Auskunfts- oder Verzichtsverlangen abgeändert werden. Grenzen der rückwirkenden Abänderung können sich aus § 242 BGB ergeben.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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Vortrag: Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte

Die Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (Prof. Dr. Dagmar Felix) lädt zum Vortrag „Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte“ von Herrn Prof. Dr. Peter Axer am Dienstag, den 5. Mai 2015 um 18.15 Uhr ein. Details siehe die Einladung als pdf.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 07.05.2015