Die Empfehlungen (DV 17/14 – pdf) wurden von der Arbeitsgruppe „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ erarbeitet, im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 11. März 2015 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet. (…) Die Fachkräfte im Jobcenter oder Sozialamt haben bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII Ermessensentscheidungen über die Gewährung von Hilfen zur Sicherung der Unterkunft zu treffen.
Tag: 25. März 2015
Nun ist es offiziell eingeleitet: Das Bundeskabinett hat heute morgen einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 01.01.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 01.07.2016 anheben soll. – Zur PM des BM der Finanzen. Siehe zum Thema auch unsere Presseerklärung vom 4.2.2015.
Hier der Hinweis auf einen Bericht von Thomas Öchsner in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung. Siehe auch schon unsere Meldung vom Montag zur Kleinen Anfrage von Inge Hannemann.
„Die nach wie vor hohe Zahl armer Kinder in Deutschland ist nach Ansicht der Opposition ein Skandal und auch auf die Untätigkeit der Bundesregierung zurückzuführen. In einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde über Kinderarmut kritisierte die Opposition am Donnerstag, 19. März 2015, im Bundestag, die Regierung rede das Problem klein und verschleppe wichtige Entscheidungen, die den armen Kindern und ihren Eltern helfen könnten.