Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing
Kategorien
Uncategorized

BGH zur Drohung mit SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gesterm darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist. Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis

Zur Pressemitteilung des BGH sowie zum sehr lesenswerten Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg: „Vodafone darf nicht mit Schufa drohen„.

Kategorien
Uncategorized

LAG Berlin-Brandenburg: „Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge“

„Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung – ZPO sind u. a. „Schmutz- und Erschwerniszulagen“ unpfändbar,

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.09.2016
Kategorien
Uncategorized

Rede des BM der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas beim 12. Deutschen Insolvenzrechtstag

Gestern hat BM Heiko Maas auf dem 12. Deutschen Insolvenzrechtstag (Programm als pdf) unter anderem den Referentenentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgestellt. Des Weiteren erteilte er Überlegungen, auch juristische Personen als Insolvenzverwalter zuzulassen, eine klare Absage – zum Redetext.

Kategorien
Uncategorized

BMJV legt Referentenentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vor

Am Montag hat das BMJV den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ veröffentlicht: der direkte Link zum Entwurf als pdf-Datei.

„Der Entwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen.