Der vzbv weist auf Landgericht Köln, 31 O 247/14 – Urteil vom 05.03.2015 (nicht rechtskräftig) hin: Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“. Hintergrund ist die sog. Buttonlösung.
Tag: 18. März 2015
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 14. April 2015, über einen Normenkontrollantrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gegen das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013. Dieses Bundesgesetz sieht im Wesentlichen vor, dass Eltern, die ihr Kind im Alter vom 15. bis 36. Lebensmonat nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung geben, seit dem 1. August 2013 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 100 Euro monatlich und seit dem 1. August 2014 in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hält das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig. – Quelle
Der 11. Hamburger Wohlfühlmorgen findet am Samstag, 28.03.2015 von 10:00 -13:00 Uhr in der Sankt-Ansgar-Schule, Bürgerweide 33, Hamburg-Borgfelde statt. Mehr zum Projekt „Hamburger Wohlfühlmorgen“