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Bundesarbeitsgericht: „In der Regel begründet allein die Mittelbarkeit einer Zahlung durch eine dritte Person eine inkongruente Deckung“

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.11.2014, 6 AZR 869/13, eine weitere* Entscheidung zur Insolvenzanfechtung gefällt. Leitsätze des Gerichts:

„Erfolgt die Entgeltzahlung nicht über das Konto des späteren Insolvenzschuldners, über das üblicherweise die Gehaltszahlungen erfolgen, sondern über das Konto einer dritten Person, der die dafür erforderlichen Mittel zuvor vom Schuldner zur Verfügung gestellt worden sind, liegt in der Regel eine inkongruente Deckung vor. Eine derartige Befriedigung erfolgt nicht „in der Art“, in der sie geschuldet ist.“

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Sparkasse darf nach Kontokündigung keine Gebühr für Guthabenübertragung berechnen

Bankkunden können nach Auflösung ihres Girokontos verlangen, dass ihre alte Bank das Restguthaben kostenlos auf ihr neues Konto überweist. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Jena-Saale-Holzland entschieden. – Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.01.2015, Az. 1 U 541/14 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr