Der Bundesgerichtshof hat am 10.02.2015 unter dem Aktenzeichen XI ZR 187/13 ein etwas anstrengend zu lesendes, aber interessantes Urteil zum P-Konto gefällt. Dort wird unter anderem ein Anspruch des Kunden auf Rückumwandlung eines P-Kontos in das herkömmliche Girokonto zu den alten Bedingungen bejaht (*). Des Weiteren wird die Rechtsprechung, dass die Umwandlung eines Girokontos nicht automatisch zur Kündigung des Dispos führen darf, bestätigt und weiterentwickelt (**).
Aus dem Urteil: