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BGH bejaht Rückumwandlungsanspruch eines P-Kontos in herkömmliches Girokonto zu den alten Bedingungen

Der Bundesgerichtshof hat am 10.02.2015 unter dem Aktenzeichen XI ZR 187/13 ein etwas anstrengend zu lesendes, aber interessantes Urteil zum P-Konto gefällt. Dort wird unter anderem ein Anspruch des Kunden auf Rückumwandlung eines P-Kontos in das herkömmliche Girokonto zu den alten Bedingungen bejaht (*). Des Weiteren wird die Rechtsprechung, dass die Umwandlung eines Girokontos nicht automatisch zur Kündigung des Dispos führen darf, bestätigt und weiterentwickelt (**).

Aus dem Urteil:

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Bundesrat: „Mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“

Aus dem Bericht zur Bundesratssitzung vom letzten Freitag: „Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. In ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 6. März 2015 weisen sie darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.“ – Quelle und mehr. Siehe auch http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2015/0001-0100/0026-15.html