Kategorien
Uncategorized

BGH zum P-Konto und Übertrag auf den Folgemonat

Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung (Urteil vom 4. Dezember 2014 – IX ZR 115/14) zum P-Konto gefällt. Deren Lektüre Bedarf Zeit und Konzentration, welches sich allerdings lohnt. Leitsatz des Gerichts:

„Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag.“ – ZPO § 835 Abs. 4, § 850k Abs. 1

Kategorien
Uncategorized

Bundesregierung: Überschuldungsstatistikgesetz bleibt derzeit unverändert

Die Bundesregierung hat den gemäß § 9 des Überschuldungsstatistikgesetzes erforderlichen Bericht vorgelegt, der als Bundestags-Drucksache 18/3567 nachzulesen ist. Daraus:

„Mit ihrem Erhebungsdesign und dem gesetzlich festgelegten Merkmalskatalog schließt die Überschuldungsstatistik die Lücke zwischen Mehrthemenbefragungen, welche die Überschuldung nicht explizit erfassen, und anderen schuldenspezifischen Datenerhebungen, die regelmäßig nur geringe Informationen über die Lebensumstände der überschuldeten Personen erheben.

Die Bundesregierung erachtet eine Weiterentwicklung der Vorschriften des Gesetzes derzeit nicht als zielführend.