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„Freier Eintritt ins Miniatur Wunderland für alle, die es sich nicht leisten können“

„Das Wunderland hat auch im 13. Jahr in Folge mit 1.228.072 Besuchern einen Besucherrekord aufgestellt. Grund für uns mal wieder innezuhalten und sich umzuschauen. Leider ist es im letzten Jahr nicht allen Menschen so gut ergangen. Es gibt so viele Familien, für die ein Kino-, Theater- oder Wunderland-Besuch schlicht zu teuer ist.

All diesen möchten wir ein wenig Freude schenken und an einen von 14 ausgewählten Terminen zu uns ins Wunderland einladen.  

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Nur am Verfahren beteiligte Insolvenzgläubiger können Versagungsantrag nach § 290 Absatz 1 InsO a.F. stellen

BGH, Beschluss vom 20. November 2014, IX ZB 56/13: „Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind nur diejenigen Insolvenzgläubiger befugt, einen Versagungsantrag [nach § 290 Absatz 1 InsO a.F.] zu stellen, die ihre Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet haben.

Erst die Teilnahme am Insolvenzverfahren begründet die Antragsberechtigung. (…) Der Umstand, dass die Schuldnerin die Forderung (…) in dem von ihr nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO zusammen mit dem Eröffnungsantrag eingereichten Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nicht angegeben hat, führt zu keiner anderen Beurteilung. (…)

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Mietraum² erschienen

Hier der Hinweis auf die neue Ausgabe von „Mietraum²“ von Mieter helfen Mietern – Hamburger Mieterverein e. V. als pdf-Datei. Unter anderem mit den Themen Wohnungsmarkt: Zunahme von Eigenbedarfskündigungen, SGB II: Verschärfungen statt Vereinfachungen, Kostensenkungsaufforderungen: Ein Moratorium muss her.