Am 12.12.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die PKH-Bekanntmachung 2015 vom 09.12.2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2014, 2007). Dazu hat der www.infodienst-schuldnerberatung.de eine Kurzinfo und PKH-Rechenblatt 2015 von Prof. Dr. Dieter Zimmermann veröffentlicht.
Tag: 16. Dezember 2014
Stellenausschreibung der Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung – H.S.I.: „Wir sind eine nach § 305 InsO anerkannte Beratungsstelle, die seit 2003 für die Hansestadt Hamburg Schuldner- und Insolvenzberatungen durchführt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n Schuldner- und Insolvenzberater/-in für 25 Stunden.“ – zur ganzen Ausschreibung (pdf) – Bewerbungsschluss: 12.01.2015
Landgericht Dortmund, Urteil vom 9.10.2014, Aktenzeichen: 4 O 50/14, InsO §§ 143 Abs. 1, 129, 133. Daraus: „Auch wenn einem Energieversorger zuzubilligen ist, dass aufgrund der großen Kundschaft nicht jede Zahlungsverzögerung ein Hinweis auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit gibt, dann waren aber im vorliegenden Fall doch mit dem Besuch des Außendienstmitarbeiters die maroden finanziellen Verhältnisse des Insolvenzschuldners Ende Oktober 2010 offensichtlich.
In der aktuellen ZVI wird auf OLG Hamburg, Beschl. v. 25. 6. 2014 – 10 U 24/1: Unwirksamkeit einer Mahnkostenpauschalen-Klausel (hier i.H.v. 5,95 €) hingewiesen.
In Ergänzung der unserer Meldung Jobcenter muss Rechtsanwaltskosten auch dann erstatten, wenn dieser Mandanten keine Kostenrechnung gestellt hat der Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.2014 – B 14 AS 5/14 R: Das Jobcenter ( JC ) muss für den Rechtsschutz eines Hartz-IV-Klägers zahlen.
An dieser Stelle der Hinweis auf AG Regensburg, Urt. v. 03.03.2014 – 10 C 1949/13; siehe www.anwalt.de/rechtstipps/restschuldbefreiung-erhoehtes-befoerderungsentgelt-keine-forderung-aus-vors-beg-unerl-handlung_061216.html