Heutige Bundestagssitzung – TOP 28 Stromsperren: Drucksache 18/3408. Der Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.
Permalink: http://dbtg.tv/fvid/4226907 und Vorbericht. Siehe auch unsere Meldung vom Dienstag „Fast 345.000 Stromsperren in 2013“
Heutige Bundestagssitzung – TOP 28 Stromsperren: Drucksache 18/3408. Der Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.
Permalink: http://dbtg.tv/fvid/4226907 und Vorbericht. Siehe auch unsere Meldung vom Dienstag „Fast 345.000 Stromsperren in 2013“
Pressemeldung NRW Justiz: Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800,00 Euro auf 880,00 Euro. Die Anpassung berücksichtigt u.a. die Erhöhung der SGB II -Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2015.
Der Inso-Newsletter RA Kai Henning erfreut sich zu Recht großer Beliebtheit. Nun wurden dort zuletzt „Die 10 wichtigsten Entscheidungen des Jahres“ verbreitet, welche nun auch im Infodienst-Schuldnerberatung nachzulesen sind.
„Ob der steuerliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum derzeit zu niedrig angesetzt ist und ob die Ausgestaltung des steuerlichen Familienlastenausgleichs hinter den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen zurückbleibt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/3335) von der Bundesregierung erfahren. Daneben geht es in der Kleinen Anfrage auch um erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten und um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.“ – Quelle und mehr: HIB-Meldung
„Der Petitionsauschuss unterstützt die Zielrichtung einer EU-Richtlinie zur Schaffung außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Streitfälle zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Die Abgeordneten beschlossen daher in ihrer Sitzung am Mittwochmorgen [Anmerkung: 26.11.2014] mit den Stimmen von CDU/CSU-, SPD- und Linksfraktion, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen
Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE Drucksache 18/3289: „Über den Zeitplan der Bundesregierung zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) [Anmerkung: vgl. www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=rechtsvereinfachung] war den Fragestellern bekannt, dass am 5. November 2014 die Behandlung im Kabinett und
am 19. Dezember 2014 die Behandlung im Bundesrat erfolgen sollte. Nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 5. November 2014 wurde dieser Gesetzentwurf jedoch noch nicht einmal für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung den Referentenentwurf zum genannten Gesetz
zu behandeln?
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