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OLG Hamm: Postkunde darf auch beim Einschreiben auf Zustellung am Folgetag vertrauen

In Ergänzung unserer Meldung vom 18.11.2014 weisen wir auf einen Beschluss des OLG Hamm vom 16. Oktober 2014 unter dem Aktenzeichen: 3 Ws 357/14 hin:

„1. Ausweislich der frei im Internet abrufbaren Antworten auf häufig gestellte Fragen von Kunden der Deutschen Post gilt für die Zustellung eines Einschreibens ebenso wie für die Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein die Laufzeitvorgabe E+1 (1 Tag nach Einlieferung).

2. Da die Deutsche Post gegenwärtig ausdrücklich weder für Einschreiben noch für Einschreiben mit Rückschein eine von einfachen Postsendungen abweichende Postlaufzeit benennt, besteht keine Rechtfertigung zu einer abweichenden Beurteilung der Postlaufzeit bei diesen Übersendungsarten, etwa aufgrund von besonderen Kontrollen, denen eine solche Sendung unterliege (gegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Dezember 2010, 32 Ws 1142/10, NStZ-RR 2011, 116 sowie KG, Beschluss vom 10. Mai 2005, 3 Ws 186, NStZ-RR 2006, 142).“

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Zur Vergabepraxis für Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit

„Die Vergabepraxis für Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sorgt nach Ansicht der Bundesregierung nicht für einen Preiskampf zulasten der Qualität. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3280) auf eine Kleine Anfrage (18/3118) der Fraktion Die Linke. Der Preis werde nur dann zum Zuschlagkriterium, wenn alle Qualitätsanforderungen durch den Träger erfüllt seien. Dies werde im Rahmen eines differenzierten Bewertungssystems durch Vertreter der örtlichen Agentur für Arbeit beziehungsweise der gemeinsamen Einrichtung fachlich geprüft, heißt es in der Antwort.“ – Quelle: HIB-Meldung

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Experten üben Kritik an Mietpreisbremse

„Viel Nachbesserungsbedarf sahen die eingeladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags am Mittwoch an der geplanten Mietpreisbremse. Dem Ziel des Gesetzentwurfs stimmten sie zwar zu, die Ursache des Wohnungsmangels und der hohen Mieten bekämpfe der Entwurf aber nicht. Besonders kritisiert wurde die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzpunkt. Sie war für viele Sachverständige zu ungenau, ein qualifizierter Mietspiegel sei besser geeignet. Nach dem Gesetzentwurf (18/3121) der Bundesregierung soll nämlich die Miete bei Wiedervermietung künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.“ – Quelle und mehr: HIB-Meldung

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Auch die Santander Consumer Bank muss Kreditbearbeitungsentgelt erstatten

Der vzbv meldet: „Auch die Santander Consumer Bank muss ihren Kunden Kreditbearbeitungsentgelte erstatten. Die von der Bank in Darlehensverträgen verwendete Entgeltklausel war unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Betroffene Bankkunden sollten die gezahlten Bearbeitungsentgelte zügig zurückfordern“, rät Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim vzbv. „Die Zeit drängt, denn viele Erstattungsansprüche verjähren schon zum Jahresende 2014. Daher muss schnell gehandelt werden, auch weil die bloße Aufforderung zur Erstattung die Verjährung nicht verhindert.“ [Anmkerung: siehe schon unsere Meldung vom 1.12.2014