ACHTUNG: Korrektur durch Newsletter vom 17.10.2014:
Die im letzten Newsletter genannte HEGA zur „Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten“ für EU-Bürger Im Rahmen der Freizügigkeit ist nicht mehr gültig, die AnschlussHEGA, welche bis zum 31.12.2016 gültig ist, gibt es hier: http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf
„Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Nach EU-Recht besteht hier ein Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten durch die BA und das JC. Ich möchte daher auf eine entsprechende Dienstanweisung der BA (HEGA) hinweisen, in der die komplizierte Materie dargestellt wird.