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Kai Henning zu BGH, IX ZR 280/13

Vorletzte Woche hatten wir auf die Entscheidung des BGH (Versäumnisurteil vom 10.7.2014 – IX ZR 280/13) hingewiesen („Pflichtlektüre„). Kai Henning spricht dieses Urteil in seinem neuesten Newsletter ebenfalls an und stellt es wie folgt dar: „Zahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen des Schuldners sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners ist nur dann als unpfändbar anzunehmen, wenn

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014