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Schuldenerlass der Krankenkassen

Heute im Bundestag (hib) – Meldung: „Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.

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BGH zur Insolvenzanfechtung der Zahlung von Geldstrafen

Ein weiteres Urteil zur Insolvenzanfechtung Pflichtlektüre!: BGH, Versäumnisurteil vom 10. Juli 2014 – IX ZR 280/13: „Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist.“ (§ 133 Abs. 1 InsO). Daraus:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014