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Insolvenzzahlen 1. Halbjahr 2014

Das Statistische Bundesamt meldet in der heutigen Pressemitteilung: „Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 56.071 übrige Schuldner im ersten Halbjahr 2014 Insolvenz an (– 2,9 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum). Darunter waren 43.955 Insolvenzanträge von Verbrauchern (– 3,8 %) und 10.120 von ehemals selbstständig Tätigen (+ 0,8 %), die ein Regelinsolvenzverfahren beziehungsweise ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.“

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BGH zum Benachteiligungsvorsatz des § 133 Abs. 1 InsO

BGH, Beschluss vom 10.07.2014, IX ZR 287/13 zum § 133 Absatz 1 InsO:

Rdnr. 3: „Der Schuldner handelt dann mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt. Er muss also entweder wissen, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder aber sich diese Folge als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014
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BMJV kündigt Gutachten zu Auskunfteien (wie der SCHUFA) für den Herbst an

hib-Meldung: „Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) und andere Wirtschafts- und Kreditauskunfteien sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/2413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2322) [Anmerkung: siehe auch unsere Meldung vom 19.08.2014]. Die Fragesteller wollten unter anderem Auskunft über die Fragestellung einer Studie mit Bezug zu der Branche. Laut Bundesregierung erarbeiten aktuell das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und die GP Forschungsgruppe ein Gutachten, das auf die „rechtstatsächliche Situation“ und eine „verbraucherschutzbezogene Evaluierung“ des rechtlichen Rahmens, in dem die Auskunfteien agieren, abziele.

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BMJV: Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist

Das BM der Justiz und für Verbraucherschutz jubelt in einer Pressemitteilung: „Button-Lösung ist ein Erfolg! Ein heute veröffentlichtes Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist. (…) Bei Bestellungen auf Onlineplattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche (z.B. ein Button) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen sind.“ – zum Gutachten (pdf)