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Vollstreckungspauschale bei Beauftragung des Hauptzollamtes geplant

Heutige Bundestagsmeldung: „Bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sollen künftig eine Vollstreckungspauschale bezahlen, wenn sie die Bundesfinanzverwaltung mit der Vollstreckung offener Forderungen beauftragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2337) hervor, der eine Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) beabsichtig. Demnach vollstreckten die Hauptzollämter, die von der Bundesfinanzverwaltung mit der Vollstreckung beauftragt werden, zu mehr als 90 Prozent zollfremde Forderungen von zirka 800 Anordnungsbehörden. Darunter fallen laut Bundesregierung insbesondere Forderungen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der gesetzlichen Krankenkassen und der Bundesagentur für Arbeit. Die Pauschale soll Gebühren auffangen, die im Rahmen der Vollstreckung anfallen und häufig von dem eigentlich zu belangenden Schuldner nicht getragen werden könnten.

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Kreditbanken vergeben mehr Kredite

Der Bankenfachverband meldet: „Ihre Konsumkredite an Privatpersonen haben die Kreditbanken um 6,9 Prozent auf 41,0 Milliarden Euro ausgebaut. Ein Wachstum zeigt sich in sämtlichen Vertriebswegen: Am stärksten zugenommen haben Online-Kredite (plus 16 Prozent), aber auch im Handel (plus sieben Prozent) und in der Bankfiliale (plus vier Prozent) haben die Kreditbanken mehr Kredite vergeben. Die privaten Kfz-Finanzierungen sind ebenfalls gestiegen und zwar um sieben Prozent – unabhängig vom Abschlussort.