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Kfz-Steuer: Der Zoll übernimmt die Aufgabe vom Finanzamt

Seit dem 14.03.2014 ist nicht mehr das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz für die Kraftfahrzeugbesteuerung zuständig, sondern das Bundesministerium für Finanzen. In Hamburg ist zentral dafür das Hauptzollamt Hamburg-Stadt verantwortlich. Für Fragen steht ein Servicecenter unter der für ganz Deutschland gültigen Telefonnummer 0351/44834-550 zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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Finanztest: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten ermöglichen Ausstieg

Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliardarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Nähere Informationen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund dieser Aussage finden sich in einem Informationsblatt der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine Checkliste zur genaueren Einschätzung hat die VZ Bremen zusammengestellt.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.08.2014