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Statistisches Bundesamt II: „Überschuldung: mehr als ein gesellschaftliches Randphänomen“

Aus dem STATmagazin vom 30.6.2014: „Seit dem Jahr 2006 beantragen jährlich rund 100 000 Privatpersonen die Eröffnung eines Verbraucher­insolvenz­verfahrens, weil sie zahlungsunfähig geworden sind. Allein diese Zahl verdeutlicht, dass Überschuldung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft ist. Hinzu kommen noch diejenigen Menschen, die in eine schwierige finanzielle Schieflage geraten sind, aber nicht den Weg zum Gericht antreten (müssen). Über die genaue Anzahl der Betroffenen gibt es jedoch keine zuverlässigen Zahlen. Welcher Personenkreis von Überschuldung besonders betroffen ist, bei welchen Gläubigern Schulden bestehen und welche Ursachen den finanziellen Schwierigkeiten zugrunde liegen, lässt sich hingegen klar eingrenzen. (…) Im Durchschnitt stehen Menschen in finanziellen Schwierigkeiten mit rund 33 000 Euro bei ihren Gläubigern in der Schuld. Mit deutlichem Abstand bestehen die höchsten Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. (…) Überschuldung ist nicht zwangsläufig die Folge eines unangemessenen Konsumverhaltens. Bei Betrachtung der Hauptauslöser von Überschuldung wird deutlich, dass oft auch Schicksalsschläge hinter den Zahlungsschwierigkeiten stecken. Zu diesen Risiken zählen insbesondere Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung und Tod des Partners, aber auch (Sucht-)Erkrankungen oder Unfälle.“

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Statistisches Bundesamt I: „Junge Schuldner: Überdurch­schnittlich hohe Schulden bei Telefon- und Internet­anbietern“

Pressemitteilung Nr. 233 vom 30.06.2014: „Unter 25-Jährige, die im Jahr 2013 von Schuldnerberatungsstellen beraten wurden, hatten durchschnittlich rund 1 350 Euro Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsanbietern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 18 % ihrer gesamten Schulden. Das monatliche Nettoeinkommen junger Schuldner lag bei Aufnahme der Beratung durchschnittlich bei 725 Euro. Fast zwei Monatseinkommen wären demnach notwendig, um ausschließlich die Forderungen von Telekommunikationsanbietern zu begleichen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015