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vzbv-Neuauflage: „Endlich erwachsen! Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium“

Wir möchten auf eine Neuauflage eines Ratgebers des vzbv hinweisen: „Endlich erwachsen!
Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium“.  Inhaltsverzeichnis (pdf)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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„Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“

BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 – IX ZB 72/12:
„a) Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen.
b) Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, sind nicht pfändbar und fallen im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse.“

Ergänzung 30.3.2016 – siehe auch AG Gera: Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung sind nicht pfändbar und hindern auch einen Beschluss nach § 850 l ZPO nicht

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.03.2016