Heute befasst sich der Bundesrat unter TOP 23 mit der Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung. Der Drucksache 179/14 kann der neue Verbraucherinsolvenzantrag entnommen werden. Dieser wird wohl durchgewunken werden (vgl. in der Erläuterung zum TOP: „Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.“)
Tag: 13. Juni 2014
Heute ist das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie” (BGBl. 2013 I 3642) in Kraft getreten! Siehe dazu schon unseren Bericht vom 13.4.2014.
Hier der Hinweis auf den neuen Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns der Schufa – hier als pdf. Daraus auch interessant: „Einen Sonderfall hinsichtlich der Speicherfristen stellen kurzfristig bezahlte Forderungen dar. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig von der SCHUFA gelöscht.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung: