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Zur Erhebung der Einrede der Verjährung im Feststellungsprozess gem. § 184 InsO (sog. Attributsklage)

In der aktuellen ZVI (Seite 189) wird auf eine interessante Entscheidung des OLG Köln hingewiesen: Beschl. vom 23. 1. 2014; 27 UF 113/13 – aus den Gründen: „Die Beteiligten streiten im „Attributsverfahren“ um die Feststellung des deliktischen Haftungsgrundes gegen den Antragsgegner titulierter Unterhaltsansprüche. (…) Der Antragsgegner ist nicht gehindert, die Einrede der Verjährung im Feststellungsverfahren nach § 184 InsO zu erheben.

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BGH: Keine Massezugehörigkeit von privaten Krankenversicherungsverträgen

BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 – IV ZR 163/13:
1. Ein privater Krankheitskostenversicherungsvertrag wird nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst und unterliegt daher nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO.
2. Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit „OK-Vermerk“ versehenen Telefaxes.

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LG Aachen: „Riester-Vertrag“ auch dann unpfändbar, wenn staatliche Förderung nicht in Anspruch genommen wurde

Landgericht Aachen, Urteil vom 8.4.2014, Aktenzeichen: 3 S 76/13 – Leitsätze: „Das von dem Schuldner im Rahmen eines Riester-Vertrages angesparte Vermögen ist auch dann gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 97 EStG und mithin nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 82 EStG für eine Förderung vorliegen, tatsächlich jedoch von den staatlichen Förderungsmöglichkeiten kein Gebrauch gemacht wurde.
Gemäß § 36 Abs. 1 InsO gehört ein solches Guthaben in einem Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse.“ – Hinweis auf diese Entscheidung im  aktuellen Newsletter von RA Henning.