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EU-Generalanwalt: Zuwanderer ohne Job haben keinen Hartz-IV-Anspruch

Der SGB-Anspruch für Unionsbürger ist bekanntlich umstritten. Die Süddeutsche Zeitung meldet: „Dämpfer für die EU-Kommission: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof stützt die deutsche Linie im Umgang mit Migranten aus EU-Staaten. Demnach darf die Bundesrepublik arbeitslosen Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das Gericht folgt dem Plädoyer in der Regel.“ – siehe auch die PM des Europäischen Gerichtshofs.