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Europäisches Parlament stimmt nächste Woche über „Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto“ ab

Nächste Woche Dienstag (15.4.2014) wird im Europäischen Parlament über den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ abgestimmt.

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SoVD zum Mindestlohn: „Langzeitarbeitslose einbeziehen“

„Zum Mindestlohn-Beschluss des Bundeskabinetts erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Es ist sehr zu begrüßen, dass der Mindestlohn kommt. Denn er ist dringend erforderlich, um eine zentrale Gerechtigkeitslücke in Deutschland zu schließen. Von einem flächendeckenden Mindestlohn kann jedoch nicht die Rede sein, wenn Langzeitarbeitslose das Nachsehen haben. Der Verdacht drängt sich auf, dass über diesen Weg auch künftig eine Niedriglohn-Einsatzreserve verfügbar bleiben soll. Damit wird ein Kernziel des Mindestlohnes verfehlt. Auch für Langzeitarbeitslose muss der Grundsatz eines gleichen Lohns für gleiche Arbeit gelten.“ – PM des SoVD

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„Paritätische Studie belegt drastische Defizite bei Hilfen für Langzeitarbeitslose“

Aus einer PM des Paritätischen der letzten Woche: „Eine aktuelle Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Situation von Beschäftigungsinitiativen belegt drastische Defizite bei der Förderung für Langzeitarbeitslose. Eine Regelförderstruktur sei in Folge der enormen Mittelkürzungen und arbeitsmarktpolitischen Reformen der vergangenen Jahre nicht mehr vorhanden. Trotz einer wachsenden Zahl von Langzeitarbeitslosigkeit betroffener Menschen, seien die Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen in den vergangenen drei Jahren halbiert worden.“

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BGH zum Zweitantrag direkt nach Rücknahme eines ersten Antrages auf Erteilung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 20. März 2014 – IX ZB 17/13: „Nimmt der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode den Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, nachdem er neue Schulden (hier: in Höhe von etwa 1.000.000 €)  begründet hat, ist ein am folgenden Tag zur Durchführung eines neuen Insolvenzverfahrens gestellter Antrag auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung unzulässig.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.07.2014