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Bei gewonnenen Widersprüchen Auslagenpauschale von 20 EUR geltend machen!

Aus dem heutigen Newsletter von Harald Thomé: „Das Sozialgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil*  (SG Frankfurt v. 11.03.2014 – S 24 AS 1074/10) das Jobcenter dazu verurteilt, den sich selbst vertretende Widerspruchsführer,  nach einem gewonnen Widerspruchs- und Klageverfahren eine  Auslagenpauschale von je 20 EUR zu zahlen.
Zudem hält das SG Fahrtkosten zur Wahrnehmung eines Termins zur Akteneinsicht und anlässlich des Aufsuchens der Rechtsberatung einer örtlichen Sozialberatungsstelle für erstattungsfähig.