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BAG zur Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Januar 2014; 6 AZR 345/12Pressemitteilung: „Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO können in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgeltzahlungen angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt hat und der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung diesen Vorsatz kannte.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014
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VZ Hamburg: Deutsche Bank befristet höhere Freigrenzen für Pfändungsschutzkonten

PM der Verbraucherzentrale Hamburg: „Für Pfändungsschutzkonten gelten höhere Freigrenzen, wenn diese beispielsweise wegen Unterhaltspflichten von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden. Obwohl eine Befristung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, legt die Deutsche Bank für höhere Freibeiträge bei P-Konten eine interne Laufzeit fest, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit und rät P-Konto-Inhabern, eine mögliche Frist bei ihrem Kreditinstitut zu erfragen.

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Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose: Paritätischer ist empört und warnt vor Missbrauch durch Unternehmen

Aus der heutigen PM des Paritätischen: „Als „üble Diskriminierung“ und Einstieg in einen „Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Ausschluss Langzeitarbeitsloser von der neuen Mindestlohnregelung. Durch die Befristung auf sechs Monate, während der für die Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz bestehe, werde darüber hinaus dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor geöffnet.“