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VG Gießen verurteilt Jobcenter zur Herausgabe von Telefonliste

Bekanntlich ist die Veröffentlichung der Jobcenter-Telefonlisten in der Debatte. Nun hat Harald Thomé ein Urteil des VG Gießen vom 24.2.2014 (4 K 2911/13.GL) veröffentlicht (pdf). Dort wird das Jobcenter Gießen zur Herausgabe der Liste verurteilt. Das Gericht wies dabei noch auf einen anderen Aspekt hin: „Einer alten Verwaltungsstruktur einen Fremdnamen zu geben modernisiert weder die Verwaltung noch gibt es andere Notwendigkeiten zur Verwendung fremdsprachlicher Begrifflichkeiten. (…) Auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit „Sozialamt“ belassen und statt der neudeutschen Bezeichnung „Kunden“ trifft der Begriff „Antragsteller“ den Kern der Sache besser‚ denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König. was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur seltenst der Fall ist.“