Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 – S 4 AS 1/14 ER:
Leitsätze (Detlef Brock – http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260):
Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.
Tag: 24. März 2014
Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich Ebert Stiftung hat eine Expertise unter dem Titel „Sanktionen im SGB II : verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen“ (pdf) veröffentlicht. Aus der Vorbemerkung: „Eine systematische und umfassende Analyse von Sanktionen und ihren Wirkungen existiert bisher nicht. Zwar gibt es eine Vielzahl von Einzelstudien und Befunden. Nicht selten besteht jedoch ein erheblicher Interpretationsspielraum,
Linke will Dispozinsen deckeln
hib-Meldung vom 17.3.2014: „Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite wie auch für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. In einem Antrag (18/807) mit der Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung heißt es zur Begründung, angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite „ungerechtfertigt“ und trügen zu „Verschuldungsspiralen“ bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.“
Das Inkrafttreten der Hauptteile der Inso-Reform rückt immer näher. Das Prognosetool zur 35%-Quote (siehe unsere Meldung vom 15.7.13) wird daher immer interessanter. Hierzu aus aktuellem Anlass folgende Anmerkungen:
– Das Tool hat ein Update erfahren. Dort ist nun die Auslagenpauschalen des Verwalters eingebaut worden. Des weiteren wurde die Gerichtskostentabelle aktualisiert.