Hier der Hinweis auf einen Beitrag von Dr. Andreas Schmidt (RiAG Hamburg) in der ZVI 2/2014: „Der Umfang der Obliegenheiten des selbstständig tätigen Schuldners in der Wohlverhaltensphase“
Tag: 26. Februar 2014
VG Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2013, 1 B 72/13: „Die Fahrzeugzulassung darf in Niedersachsen grundsätzlich auch dann von der Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen abhängig gemacht werden, wenn über das Vermögen des Fahrzeughalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.“