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„Empfehlungen zur Führung von Geldverwaltungskonten“

www.infodienst-schuldnerberatung.de / Reiner Saleth, Zentrale Schuldnerberatung Stuttart: “Soziale Dienste bieten aus unterschiedlichen Gründen Geldverwaltungskonten (Taschengeldkonten, Klientenkonten) für die von ihnen betreuten Hilfesuchenden an. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Führung dieser Konten aus Sicht der Schuldnerberatung ausgesprochen. Auslöser für diese Empfehlungen ist der ab 01.01.2012 geänderte Schutz für Guthaben auf Konten (§ 850 k ZPO). Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie und ob das Guthaben auf solchen Konten vor einer etwaigen Pfändung geschützt werden kann.”

Quelle: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/empfehlungen-zur-fuehrung-von-geldverwaltungskonten/

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.06.2020