EU – Bürger haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Der Ausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt nach Ansicht des LSG gegen Europarecht (Urteil vom 28.11.2013 – L 6 AS 130/13) – siehe die PM vom 29.11.2013. Das LSG ist der Auffassung, der Leistungsausschluss in dieser ausnahmslosen Automatik widerspreche dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot (Art. 4 Verordnung EU 883/2004).
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.01.2014