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Antrag LINKE Hamburg: „Nach dem Mietenspiegel ist vor der Mieterhöhung – umgehende Anpassung und Reform der Fachanweisungen zu den KdU – Höchstwerten“

Drucksache 20/9940 – Antrag von Abgeordneten der LINKEN: „Nach dem Mietenspiegel ist vor der Mieterhöhung – umgehende Anpassung und Reform der Fachanweisungen zu den KdU – Höchstwerten.
Der aktuelle „Mietenspiegel 2013“ hat eine durchschnittliche Steigerung der Nettokaltmieten von 5,7 Prozent ergeben. Die Vermieter/innen haben damit die Möglichkeit, umgehend Mieterhöhungen zu verlangen. Deshalb sind die Sätze in den bestehenden Fachanweisungen zu § 22 SGB II und § 35 SGB XII entsprechend den Steigerungen des Mietenspiegels unverzüglich um diesen Satz zu erhöhen.“