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Saarbrücker Zeitung: Schwarz-Rot will Versorger zum Einsatz von „Prepaid-Zählern“ verpflichten

Die Saarbrücker Zeitung meldet heute, dass Schwarz-Rot Versorger zum Einsatz von „Prepaid-Zählern“ verpflichten will – zum Bericht. Vgl. auch: taz vom 14.12.2012 und Kopatz („Energiewende. Aber fair„)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.07.2014
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Verträge über Gewinnspieldienste nur schriftlich möglich: der neue § 675 Abs. 3 BGB

Wir hatten berichtet, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken seit dem 09.10.2013 (teilweise) in Kraft ist. Hier nun der konkrete Hinweis: seitdem sind Verträge über Gewinnspieldienste nur noch schriftlich möglich! – vgl. § 675 Abs. 3 BGB: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.“ – siehe auch den Thread im Forum antispam-ev.de.