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Nach der Bundestagswahl – Kommentar und Aufruf

Bernd Krüger, Referent Schuldnerberatung, Diakonisches Werk Württemberg, kommentiert im Vorwort der in Kürze erscheinenden neuen Ausgabe des Infodienstes Schuldnerberatung das Ergebnis der Bundestagswahl und die Folgen für die Schuldnerberatung – zum Kommentar.

Die BAG-Schuldnerberatung hat anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen einen Aufruf veröffentlicht. Daraus:

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. fordert daher
– eine fundierte gesetzliche Verankerung der Schuldnerberatung,
– die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung aus einer Hand,
– eine klare Zuständigkeit eines Bundesministeriums für dieses gesellschaftlich hochbrisante Thema.

Die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans gegen Überschuldung ist überfällig.
Die Koalitionspartner der künftigen Bundesregierung werden aufgefordert, diese dringendsten Forderungen in ihrem Koalitionsvertrag zu berücksichtigen.“

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vormerken: Jahresfachtagung 2014 der BAG-SB

Die Jahresfachtagung der BAG-Schuldnerberatung (hier mehr zu 2013) findet im nächsten Jahr am 7./8. Mai statt und zwar in Frankfurt am Main.

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„Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“: konkrete Hinweise des BM Gesundheit

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt auf seiner Internetseite Hinweise zum „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung„. – siehe die Pressemitteilungen vom 18.09.2013 und vom 30.7.2013.

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Hundehaftpflichtversicherung sind im SGB II und SGB XII vom Einkommen abzusetzen

10.02.2017: nachstehendes ist wegen BSG-Entscheidung veraltet! siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bundessozialgericht-kein-hoeheres-arbeitslosengeld-ii-wegen-hundehaftpflichtversicherung/

aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, müssen im SGB II/SGB XII die jeweiligen Kosten vom Einkommen abgesetzt werden, dies schreibt § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II und § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII zwingend vor. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sind unabhängig von ihrer Höhe oder ob sie aus sonstigen Gründen notwendig sind, immer abzusetzen. 

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.02.2017
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Gutachterliche Stellungnahmen des Paritätischen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmässigkeit der Regelsätze

„Der Paritätitische hat sich in zwei Stellunganahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu aktuelle anhängigen Verfahren zur Bemessung der Regelsätze und der Bedarfe für Bildung und Teilhabe geäußert.

In beiden Stellungnahme bekräftigt der Paritätische, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9.2.2010 durch den Gesetzgeber nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Das gegenwärtige Verfahren der Regelsatzbemessung und die Leistungen für Bildung und Teilhabe entsprächen damit weiterhin nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Deutliche Nachbesserungen seien deshalb dringend erforderlich.“ – zu den Stellungnahmen