Urteils des Bundesarbeitsgericht vom 12. September 2013, 6 AZR 907/11. Aus der Pressemitteilung des BAG: “ ‚Nachzügler‘ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. … Der Senat konnte deshalb offenlassen, ob der Ausschluss unbekannter Forderungen in einem Insolvenzplan wirksam ist oder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt.“
Tag: 17. September 2013
BAG, Urteil vom 20.6.2013, 6 AZR 789/11: „Die Arbeitskraft des Schuldners und dessen Arbeitsverhältnis als solches gehören nicht zur Insolvenzmasse und unterfallen daher nicht dem Verfügungsverbot des § 81 Abs. 1 Satz 1 InsO. …